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Die Samstag Abend Reportage: Einsatz auf dem Bergungsschiff

  Liebe Leser*innen, diese Reportage erreicht uns über unser anonymes Postfach. Es handelt sich offenbar um ein Skript für eine Fernsehreportage. Hoffentlich kommt das beim Lesen auch genauso rüber wie beim Ansehen. Naja. Lesen Sie selbst!   Die Nordsee. Gigantische Wassermassen. Und wir mittendrin. Genauer gesagt: Auf der MS Omnibus, einem sogenannten Bergungsschiff. Und ich darf live dabei sein.   Eigentlich wäre ich gern auf der „Monster von Gibraltar“ mitgefahren, aber sie wollten mich nicht dabei haben. Die MS Omnibus hat nicht so viele Aufträge wie die Monster von Gibraltar, und deshalb hatte man kein Problem damit, daß ich mitkomme.   Die Brücke des 100-Meter-Schiffs. Hier laufen alle Fäden zusammen. Fehler darf sich hier keiner leisten. Kapitän Zwulf Feddersen hat schon einiges erlebt: „Jau, an sich bin ich Quereinsteiger. Ich habe früher aufm Schrottplatz gearbeitet, nich wahr. Aber man wird ja auch älter, und das geht ganz schön auf den Rücken...
Letzte Posts

Sondermitteilung der Redaktion

Sehr geehrtes lesendes Publikum, leider gibt es heute keinen „richtigen“ Artikel, sondern nur eine kurze Mitteilung seitens der Redaktionsleitung. Der Grund dafür ist ein Vorfall in der Redaktion, der seit heute Morgen für Entsetzen und Trauer beim ganzen Team sorgt. Einen unserer besten Köpfe „hat’s erwischt“. Aus verschiedenen Gründen möchte ich nur ein paar Sätze zu diesem Vorfall schreiben. Heute Morgen, um 8:30 Uhr, versuchte besagter Mitarbeiter in unserem Redaktionswald unseren Hauptrouter, der ausschließlich für die Verarbeitung unserer LeserInnenkommentare zuständig ist, feinzujustieren. Da der Router aber wegen der Ultrakurzwellen, die er aussendet, in großer Höhe in der Baumkrone einer Waldkiefer angebracht ist, musste passieren, was dann auch passierte: Ein Ast, auf dem besagter Mitarbeiter stand, brach, und er stürzte hinab. Allen Erwartungen zum Trotz landete er aber nicht auf dem Waldboden, sondern verschwand. Mehrere MitarbeiterInnen bezeugen diesen Vorgang. Die anfän...

Aus der Rechtsprechung des BGH (2)

  Liebe Freunde und Freundinnen der Rechtsprechung, nach fast zehn Jahren ist es wieder an der Zeit, eine Reihe erschütternder BGH-Urteile zu präsentieren. Setzen Sie sich besser hin. Los geht’s:   Az. 0+ULT-RA: Daten aus Kita-Freundebüchern dürfen ohne explizite Zustimmung der Betroffenen für Werbung genutzt werden. Ein Vater hatte Daten aus dem Kita-Freundebuch seiner Tochter für kommerzielle Zwecke verwendet. Die Eltern des besten Freundes klagten, nachdem sie Werbepost erhielten, die "an die Eltern von Luca" adressiert war. Gerichtssprecher Jürgen Dönert: „Der BGH hat sich seine Entscheidung relativ leicht gemacht. Bei dem Eintrag von Adressdaten in ein Freundebuch besteht bereits eine implizite Einwilligung der Eltern, die Daten zu verwenden. Sie müssten ja hier keine echten Daten hinterlassen. Die Kinder würde es nicht merken, da sie in dem Alter eh nicht lesen können. Man muss sich also schon die Frage stellen, für wen beziehungsweise was die Adressdaten bestimmt...

Heinz' Geschichte

Heinz war eines jener typischen Kriegskinder, die noch ihr Notabitur machen konnten, aber nicht die Möglichkeit besaßen, zu studieren, mangels Geld, mangels Universitäten. Da begann Heinz im Jahr 1948 eine Lehre zum Schriftsetzer und Notenstecher. Nachdem er die Lehre beendet hatte, arbeitete er lange Zeit in diesem Beruf, bis er diesen einen schlimmen Unfall hatte. Er hatte den ganzen Tag das dritte Kapitel eines Romans im Handsatz gesetzt, da bekam er einen Herzinfakt. Er fiel auf die schon gesetzten Lettern und verlor das Bewusstsein. Nach mehreren Stunden wachte er wieder auf – den Infarkt hatte er glücklicherweise überlebt – konnte aber nur graue und silberne Platten sehen, da sein Gesicht auf einem Setzregal lag. Er konnte sich nicht bewegen, er fühlte keine Arme und Beine, lediglich die Zunge schien intakt. Mit dieser schob er hilflos ein paar Os, Ns und Rs vor seinem Gesicht herum, doch das half ihm nicht weiter. Dann donnerte auch noch das übergroße Stempelkissen, von sein...

Das Der KREMagazin – Kleinkinder-Äquivalente

    K: Hallo, Frau Gutsch! G: O, ganz ohne Einführung? K (lügt) : Die ergänzen wir dann im Text. G: Ach so. Dann brauche ich ja nicht zu erwähnen, daß ich staatlich geprüfte und vereidigte Sachverständige für Schwimmbadsicherheit bin? K: Warten Sie doch einfach mal die Fragen ab! G: Okay … Das erscheint jetzt aber nicht im Text, oder? K (lügt) : Nein. G: Gut. Sonst käme ich mir irgendwie … vorgeführt vor. K: Verständlich. Also, erste Frage: Sie sind staatlich geprüfte und vereidigte Sachverständige für Schwimmbadsicherheit, was muß man sich darunter vorstellen? G: Müssen muß man gar nichts. Das Berufsbild umfaßt die anlagentechnische Erfassung und Beprobung schwimmbadtechnischer Geräte. Auf gut Deutsch: Ich prüfe, ob bei der Benutzung schwimmbadtech … also von technischen Geräten im Schwimmbad anlagentechnische Bedenken bestehen. Auch die Vorab-Beprobung auf Benutzbarkeit gehört dazu. K: Was, äh … Wie bitte? G: Soll ich‘s noch mal ...