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Das Der KREMagazin – Kleinkinder-Äquivalente

 

 

K: Hallo, Frau Gutsch!

G: O, ganz ohne Einführung?

K (lügt): Die ergänzen wir dann im Text.

G: Ach so. Dann brauche ich ja nicht zu erwähnen, daß ich staatlich geprüfte und vereidigte Sachverständige für Schwimmbadsicherheit bin?

K: Warten Sie doch einfach mal die Fragen ab!

G: Okay … Das erscheint jetzt aber nicht im Text, oder?

K (lügt): Nein.

G: Gut. Sonst käme ich mir irgendwie … vorgeführt vor.

K: Verständlich. Also, erste Frage: Sie sind staatlich geprüfte und vereidigte Sachverständige für Schwimmbadsicherheit, was muß man sich darunter vorstellen?

G: Müssen muß man gar nichts. Das Berufsbild umfaßt die anlagentechnische Erfassung und Beprobung schwimmbadtechnischer Geräte. Auf gut Deutsch: Ich prüfe, ob bei der Benutzung schwimmbadtech … also von technischen Geräten im Schwimmbad anlagentechnische Bedenken bestehen. Auch die Vorab-Beprobung auf Benutzbarkeit gehört dazu.

K: Was, äh … Wie bitte?

G: Soll ich‘s noch mal wiederholen?

K: Nee. Also, Sie prüfen, ob z.B. ein Sprungturm die technischen Voraussetzungen erfüllt, richtig?

G: Gee-nau!

K: Aha, spannend.

G: Finde ich auch. Vor allem, wenn Eigenbauten zu beproben sind.

K: Hmm?

G: Also, neulich war ich in der „Erlebniswelt Neckarsulm“, dort wurde ein künstlicher Wasserfall im Stil der Niagarafälle errichtet, „Marke Eigenbau“, also nicht ab Werk. Hier mußte ich prüfen, ob durch das aufschlagende Fallwasser gesundheitliche Beeinträchtigungen für den menschlichen Organismus verursacht werden können.

K (gelangweilt): Aha.

G: Wollen Sie wissen, wie ich das mache?

K: Äh … (zögert lange) Ja ...

G: Also, wir rechnen hier in Kleinkinder-Äquivalente um.

K: Was für‘n Ding?

G: Kleinkinder-Äquivalente ist die Menge bzw. das Gewicht, das geeignet ist, bei einem durchschnittlichen Kleinkind bleibende Schäden zu verursachen. Die Fallwassermenge und ‑geschwindigkeit dürfen 1/3 KÄ nicht überschreiten. Die gilt unabhängig davon, ob die Beprobungsstelle sich an einer für Kinder unzugänglichen Badestelle befindet oder nicht, denn (leutselig) man kann der Mutti ja nicht verbieten, ihren Sohnemann mitzunehmen – also verbieten schon, aber ob sie sich daran hält, ist ne andere Frage. Und dann ist das Geschrei groß.

K: Ah ja. Und wie genau prüfen Sie das?

G: Das wurde früher mit Schweineköpfen getestet. Heute wird das mit technischer Beprobung, also mittel Meßgeräten beprobt und dann mittels Computer ausgewertet. Dazu werden an der entsprechenden Stelle Schwimmkörper aufgebracht, die Elastizität, Härtegrad, Geschwindigkeit und Volumen des Fallwassers erfassen.

K: Ah ja. Und früher ging das mit Schweineköpfen?

G: Nee, das war nur ein Scherz.

K:

G: Aber früher mußte man das noch ohne Computer ausrechnen, das war ein Spaß, ich sag‘s Ihnen. Wie ich ‘85 anfing ...

K: Danke … für das Gespräch, Frau Gutsch!


Kommentare

Gisbert Fulhamer hat gesagt…
Dass habe ich mich schon immer gefragt. Vielen Dank, KREM!
Zack Wegg hat gesagt…
Ich finde es nicht gut, dass der Mann der das Interview führt, die andre Person belogen, hat.
Christoph Teusche hat gesagt…
Mir machen wiederum die Grammatikfehler hier Sorgen ... Und damit: Guten Morgen!
Anonym hat gesagt…
Warum hat man nicht Kleinkinder zur Erprobung genommen?

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