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Es werden Posts vom Mai, 2026 angezeigt.

Aus der Rechtsprechung des BGH (2)

  Liebe Freunde und Freundinnen der Rechtsprechung, nach fast zehn Jahren ist es wieder an der Zeit, eine Reihe erschütternder BGH-Urteile zu präsentieren. Setzen Sie sich besser hin. Los geht’s:   Az. 0+ULT-RA: Daten aus Kita-Freundebüchern dürfen ohne explizite Zustimmung der Betroffenen für Werbung genutzt werden. Ein Vater hatte Daten aus dem Kita-Freundebuch seiner Tochter für kommerzielle Zwecke verwendet. Die Eltern des besten Freundes klagten, nachdem sie Werbepost erhielten, die "an die Eltern von Luca" adressiert war. Gerichtssprecher Jürgen Dönert: „Der BGH hat sich seine Entscheidung relativ leicht gemacht. Bei dem Eintrag von Adressdaten in ein Freundebuch besteht bereits eine implizite Einwilligung der Eltern, die Daten zu verwenden. Sie müssten ja hier keine echten Daten hinterlassen. Die Kinder würde es nicht merken, da sie in dem Alter eh nicht lesen können. Man muss sich also schon die Frage stellen, für wen beziehungsweise was die Adressdaten bestimmt...