Christoph Teusche aus Untersuchungshaft
entlassen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Heinz-Hans Woldt. Ich bin
der Strafverteidiger von Christoph Teusche. Mein Mandant hat mich
bevollmächtigt, die Ereignisse der letzten Monate darzustellen.
Wie Sie ja bereits wissen, war Herrn
Teusche und anderen Mitarbeitern der Online-Publikation DER KREM die
Einreise nach Deutschland verwehrt. Dabei handelte es sich um einen
groben Amtsverstoß eines einzelnen Mitarbeiters der Bundespolizei,
auf den wir hier nicht näher eingehen können (das Verfahren gegen
Herbert Klug1 schwebt noch). Sie mußten dort sehr lange
ausharren, da der Fehler lange Zeit unentdeckt blieb. Einige Zeit
später wurden Sie dann nach Rußland ausgewiesen – es war das
Land, aus dem sie eingereist waren. Dort wurden sie gezwungen,
politisches Asyl zu beantragen, was öffentlichkeitswirksam
ausgeschlachtet wurde (es ist Ihnen sicher bereits aus Funk und
Fernsehen bekannt). Bei der Bearbeitung der Asylpapiere stießen die
Mitarbeiter der Föderalen Presseverbesserungsagentur auf
Unregelmäßigkeiten – ein im KREM erschienenes Interview mit
Wladimir Putin, das (so2) nicht stattgefunden hatte.
Daraufhin wurde gegen Herrn Teusche ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen „gemeiner Herabwürdigung des Staatsoberhauptes“. Die übrigen Mitarbeiter erhielten ihr Asyl, wurden jedoch unter Hausarrest gestellt. So sollte sichergestellt werden, daß sie gegen ihren Chefredakteur aussagen würden.
Daraufhin wurde gegen Herrn Teusche ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen „gemeiner Herabwürdigung des Staatsoberhauptes“. Die übrigen Mitarbeiter erhielten ihr Asyl, wurden jedoch unter Hausarrest gestellt. So sollte sichergestellt werden, daß sie gegen ihren Chefredakteur aussagen würden.
Nach einer
Intervention des Auswärtigen Amtes konnte die Situation nach nur
zwei Monaten aufgelöst werden: Herr Teusche wurde aus der Haft
entlassen und erhielt mit seinen Redaktionskollegen ein Visum für
die Europäische Union. Er darf sich jedoch einen Monat lang nicht
publizistisch betätigen, sonst, so der Presseattaché der russischen
Regierung mit einem Augenzwinkern, drohe „unangenehmer Besuch“ in
den Redaktionsräumen.
Ich muß sie
daher leider einen weiteren Monat vertrösten. Es tut mir sehr leid,
ich hätte gern erfreulichere Nachrichten für sie.
Mit freundlichen
Grüßen
Heinz-Hans Woldt
(akad. Titel)
1Dies ist nicht zwingend der
Name des Bundespolizisten, der unter Unkenntnis gängiger
Vorschriften (z.B. Grundgesetz, Staatsangehörigkeitsabkommen,
Hausordnung Flughafen Heringsdorf) Herrn Teusche sowie vier
weiteren Redakteuren des KREM die Einreise verweigerte, da durch ihre
abgelaufenen Papiere die Sicherheit Deutschlands gefährdet sei.
2bzw. überhaupt
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