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Pressemitteilung

Christoph Teusche aus Untersuchungshaft entlassen

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Heinz-Hans Woldt. Ich bin der Strafverteidiger von Christoph Teusche. Mein Mandant hat mich bevollmächtigt, die Ereignisse der letzten Monate darzustellen.

Wie Sie ja bereits wissen, war Herrn Teusche und anderen Mitarbeitern der Online-Publikation DER KREM die Einreise nach Deutschland verwehrt. Dabei handelte es sich um einen groben Amtsverstoß eines einzelnen Mitarbeiters der Bundespolizei, auf den wir hier nicht näher eingehen können (das Verfahren gegen Herbert Klug1 schwebt noch). Sie mußten dort sehr lange ausharren, da der Fehler lange Zeit unentdeckt blieb. Einige Zeit später wurden Sie dann nach Rußland ausgewiesen – es war das Land, aus dem sie eingereist waren. Dort wurden sie gezwungen, politisches Asyl zu beantragen, was öffentlichkeitswirksam ausgeschlachtet wurde (es ist Ihnen sicher bereits aus Funk und Fernsehen bekannt). Bei der Bearbeitung der Asylpapiere stießen die Mitarbeiter der Föderalen Presseverbesserungsagentur auf Unregelmäßigkeiten – ein im KREM erschienenes Interview mit Wladimir Putin, das (so2) nicht stattgefunden hatte.
Daraufhin wurde gegen Herrn Teusche ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen „gemeiner Herabwürdigung des Staatsoberhauptes“. Die übrigen Mitarbeiter erhielten ihr Asyl, wurden jedoch unter Hausarrest gestellt. So sollte sichergestellt werden, daß sie gegen ihren Chefredakteur aussagen würden.
Nach einer Intervention des Auswärtigen Amtes konnte die Situation nach nur zwei Monaten aufgelöst werden: Herr Teusche wurde aus der Haft entlassen und erhielt mit seinen Redaktionskollegen ein Visum für die Europäische Union. Er darf sich jedoch einen Monat lang nicht publizistisch betätigen, sonst, so der Presseattaché der russischen Regierung mit einem Augenzwinkern, drohe „unangenehmer Besuch“ in den Redaktionsräumen.
Ich muß sie daher leider einen weiteren Monat vertrösten. Es tut mir sehr leid, ich hätte gern erfreulichere Nachrichten für sie.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz-Hans Woldt (akad. Titel)

1Dies ist nicht zwingend der Name des Bundespolizisten, der unter Unkenntnis gängiger Vorschriften (z.B. Grundgesetz, Staatsangehörigkeitsabkommen, Hausordnung Flughafen Heringsdorf) Herrn Teusche sowie vier weiteren Redakteuren des KREM die Einreise verweigerte, da durch ihre abgelaufenen Papiere die Sicherheit Deutschlands gefährdet sei.

2bzw. überhaupt

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