Liebe Lesende,
eine neue Ausgabe des Rechtsratgebers flackert auf Ihrem Bildschirm. Wir haben eine Weile gebraucht, um Fälle zu suchen, die eine gewisse Relevanz über den Einzelfall hinaus haben. Aber keine Chance, solche Zuschriften haben uns bis heute nicht erreicht. Vielleicht hilft Ihnen die Lektüre dennoch, und sei es auch nur, um sich besser zu fühlen als die Betroffenen.
Die erste Zuschrift erreicht uns aus Feilmersdorf bei Birbach:
Hallo, liebe KREM-Redaktion! Mein Mann und ich haben vor 12 Jahren geheiratet. Wir haben uns bei seiner Arbeit kennengelernt, er ist Notar und ich war Praktikantin. Später bin ich in sein Notariat eingestiegen; kurz darauf heirateten wir. Wir waren sehr verliebt. Im Überschwang der Gefühle erteilten wir uns noch am Hochzeitstag gegenseitig unbeschränkte Vollmachten. Wir dachten uns nichts dabei, es war ein gegenseitiger Vertrauensbeweis und natürlich ein großer Spaß! Anfangs machten wir von den Vollmachten keinen Gebrauch; manchmal spielte mir Wenko einen Streich, wenn er z.B. in meinem Namen eine Yacht kaufte und dann so tat, als wisse er von nichts. Doch mit der Zeit schwand die Zuneigung, er hatte eine andere (Praktikantin), die Ehe wurde schal. Mit den Vollmachten, die wir uns gegenseitig erteilt hatten, machten wir uns das Leben zunehmend zur Hölle: Wenn ich einen Arzttermin hatte, sagte er den Termin wieder ab. Dafür kündigte ich seinen Mandanten. Er kaufte mit meinem Geld eine Insel in der Karibik, ich kaufte mit seinem fünfzig Dalmatiner (seine Lieblingstiere) und ließ ihnen das Fell abziehen. Einmal konnten wir uns bei einem Hauskauf partout nicht auf Vertragsdetails einigen, letztlich schloß der Notar mit uns jeweils separate Verträge. Ihm gehören jetzt aber selbst 50,1 % des Hauses, d.h. er kann in allen wichtigen Fragen entscheiden. Er bot uns jeweils separat an, ihm seinen Anteil abzukaufen, aber mein Mann überbot mich, konnte den Preis nicht bezahlen und rutschte in die Privatinsolvenz. Deshalb trat ich mit meiner Vollmacht von dem Kaufvertrag zurück (sonst hätte er nachher womöglich meine Hälfte verkauft, um aus der Insolvenz rauszukommen!). Was ich damit nur sagen will: Die Vollmachten haben unser Leben zu Alpträumen gemacht. Hier sind wir uns ausnahmsweise einig. Was können wir tun? Reicht einer von uns die Scheidung ein, wird der Antrag mit Vollmacht des anderen zurückgenommen. Es herrscht eine klassische „Patt-Situation“. Was tun?
Monik Hedewig
Liebe Frau Hedewig,
das ist ja ein starkes Stück! Aber Ihnen kann ganz einfach geholfen werden: Bestellen Sie für Ihren Ehemann einfach einen gesetzlichen Betreuer, bieten Sie diesem viel Geld, so daß er die Vollmacht aufkündigt. Es ist dann an Ihnen, die Vollmacht auch ihrerseits aufzugeben.
Unser nächster Fall stammt aus Mitteldeutschland:
Guten Tag, mein Name ist Rick Weichardt. Ich bin 43 Jahre alt. Ich habe lange Jahre im Chemiekombinat „Igor Jedlin“ in Schleppwitz gearbeitet. Nach der Wende wurde das Kombinat abgewickelt und ich arbeitete bei einer Waschmittelfirma in Bonzlau. Als die dichtgemacht haben, wurde ich zunächst arbeitslos, konnte dann aber beim Zirkus arbeiten, um übermütige Tiere zu vergiften. Seit zwei Monaten bin ich nun aber endgültig arbeitslos. Ich bin 60 Jahre alt und finde keine neue Stelle mehr. Nun zu meinem Problem: Bereits vor 15 Jahren habe ich eine „unbezahlbare Ming-Vase“ geerbt. Ich habe schon öfter versucht, sie zu verkaufen, aber wie der Name schon sagt: Sie ist „unbezahlbar“. Das sieht das JobCenter aber nicht ein: Sie bestehen darauf, dass ich die Vase verkaufe. Aber immer wenn ich zu einem Händler gehe, winkt der ab und verweist auf die Unbezahlbarkeit. Das JobCenter meint, dass sie mir kein Geld überweisen, weil ich „unermesslich reich“ sei, und dass ich erst mal die Vase verkaufen müsse.
Ich würde gern von Ihnen wissen: Kann ich das JobCenter zwingen, mir die Vase für alles Geld der Welt abzukaufen? Kann ich die Vase unter Wert verkaufen und dann den Restbetrag vom JobCenter einfordern?
Ich bin völlig verzweifelt. Bitte helfen Sie mir schnell, weil ich mir nur noch wenige Tage Essen leisten kann.
Ergebenst,
Ihr Rick Weichardt
Lieber Herr Weichhardt,
gute Idee, sich mit Ihrem Problem an mich zu wenden!
Zunächst einmal: Ihr Alter spielt für das Problem keine Rolle. Trotzdem wäre es interessant zu wissen, ob Sie nun 43 oder 60 sind – bitte nicht falsch verstehen!
Meine Lösung wäre, die Ming-Vase einfach in kleine Stücke zu zerschlagen. Sie ist dann praktisch wertlos. Das JobCenter muß Sie dann fördern – Problem gelöst!
Eine andere Lösung wäre, die Vase zu verschenken – vielleicht an Ihren ärgsten Feind? Dann hätte der das Problem und müßte sich damit herumärgern.
Sie könnten natürlich die Vase auch einfach z.B. als Gallé-Vase ausgeben und per Kleinanzeige verkaufen – den Unterschied bemerkt der Durchschnitts-Onlinekunde nicht.
Sie sehen, wenn man einmal den Tunnelblick ausschaltet – „Ich muß die unbezahlbare Mingvase irgendwie verkaufen“ – öffnet sich der Horizont für viele tolle Lösungen.
Und damit endet auch schon wieder unser diesmaliger Ratgeber. Eine klagefreie Zeit wünscht Ihnen
Ihr Hajo B ü t t e n s c h e e ß

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