Liebe Leserinnen und Leser, der
promovierte Schriftsteller Arno Mann hat ein Buch über
Verfassungsrecht und Roboter geschrieben. Klingt sperrig, dachten wir
uns, und luden ihn zum Gespräch ein, damit er es uns genauer
erklärt.
KREMagazin: Herr Mann, schön, daß Sie
kommen konnten.
MANN: Wie sagt man so schön: mich auch
(lacht).
KREMagazin: Ja … Kommen wir doch
gleich zu Ihrem Buch: „Roboter sind auch nur Menschen oder: Wie das
GG wesenunabhängig zu verstehen ist“. Herr Mann, ganz ehrlich, wir
wissen nicht so genau, worum es in Ihrem Buch geht.
MANN: Dann will ich mal quasi „das
Kind mit dem Bade ausschütten“, wie man so schön sagt. In meinem
Buch geht es, wie der Titel schon verrät, um den Verfassungsrang von
Roboterrechten und ihr Verhältnis zu Menschenrechten.
KREMagazin: Und was heißt das?
MANN: Ich soll also Eulen nach Athen
tragen? Also gut. Sie kennen ja sicher das Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland, auch „GG“ genannt?
KREMagazin: Wie sagt man so schön: Wie
unsere Westentasche. Schließlich ist es für unsere Arbeit als
Journalisten …
MANN (unterbricht): … Entschuldigen
Sie, aber es heißt „Wespentasche“.
KREMagazin: Nein, ich bin mir ziemlich
sicher, daß es „Westentasche“ heißt.
MANN: Wie heißt es: Was Hans nicht
gelernt hat, kann Bernd auch nicht.
KREMagazin: …
MANN: Also, wo war ich. Ach ja, das GG.
In ihm werden die Grundrechte für alle Menschen beschrieben, die in
seinem Geltungsbereich leben, abgeleitet u.a. von der allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte. Aber: Was ist ein Mensch?
KREMagazin: Ah …
MANN: Willst du dem Affen Zucker geben,
wird der Esel blind! Verstehen Sie?
KREMagazin: Nein.
MANN: Nun, was ich sagen will, ist: Das
GG enthält keine Legaldefinition des Menschen.
KREMagazin: Aha. Und … Was bedeutet
das?
MANN: Wenn im GG keine Legaldefinition
des Menschen verankert ist, dann sind auch Roboter als Menschen
anzusehen. Quod fiat Restaurantum.
KREMagazin: Herr Mann, das leuchtet mir
jetzt noch nicht so ganz ein. Nach Ihrer Logik müßte man ja dann
auch Tiere oder Pflanzen oder einfach Gegenstände als Menschen
ansehen.
MANN: Naja. Man darf Äpfel nicht mit
Bären vergleichen!
KREMagazin: Verstehe. Aber
andererseits: Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis ihn jemand
klaut.
MANN: Ach so, ja, stimmt. Aber wenn
sich eine Million Fliegen doch irren?
KREMagazin: Herr Mann, zum Schluß noch
eine Frage: Auf welchem Gebiet haben Sie eigentlich genau promoviert?
MANN: Bibliothekswesen.
Der Redakteur möchte namentlich nicht
genannt werden
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