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Ratgeber leichtgemacht: Kompaß Rechtshilfe #1

Hallo, lieber KREM, ich heiße Fred Tschiche, meine Freunde nennen mich auch so, Fred Tschiche. Ich habe vor einem Jahr eine Wohnungskündigung gekriegt. Ich habe immer noch keine neue, aber ich will den Winter nicht wieder auf der Straße verbringen. Jetzt frage ich mich, könnte ich nicht für eine Weile im Knast wohnen? Was für ein Verbrechen müßte ich begehen, um so drei, vier Monate weg von der Straße zu sein?
Vielleicht was zu mir: Ich bin eher so ein schüchterner Typ. Ich gehe nicht viel unter Menschen, naja, jetzt muß ich ja, wegen keiner eigener Wohnung, aber früher. Ich könnte keiner Fliege was zuleide tun. Ich habe auch keine Überzeugungskraft, um jemand zu betrügen. Desselbigengleichen habe ich keine Fingerfertigkeit, um Taschendiebstahl zu begehen. Aber ich bin stark und kann gut schreien. Ich hoffe, ihr wißt Rat! Es ist ja noch ein bißchen Zeit, aber die Tage werden schon wieder länger. Noch einen Winter übersteh ich nicht!

Freundlichst,
Fred Tschiche




Lieber Fred Tschiche,
ich freue mich über deine Nachricht und möchte dir gerne helfen. Dein „Fall“ ist hier sozusagen eine kleine Premiere beim KREM, da von nun an in regelmäßigen Abständen Rechtsfragen von mir beim KREM diskutiert und vielleicht sogar gelöst werden. Diese neue Rubrik erscheint monatlich und trägt den Titel „Rechtsratgeber leichtgemacht.“
Aber noch mal von vorne. Fred, ich kenne dein Problem nur zu gut. Man bekommt Anfang des Monats sein Arbeitslosengeld, geht drei, vier mal was mit den Kumpels trinken und schwupp ist nach zehn Tagen schon das ganze Monatsbudget „versoffen“. Natürlich bekommt der Vermieter, wenn man nicht pünktlich zahlt, einen ganz dicken Hals und droht mit Rausschmiss. Wenn man nicht sofort sein Leben umkrempelt, wieso auch, dann war es das mit der Wohnung. Was nun?
Du hast mir ja quasi schon die halbe Arbeit genommen, Fred, mit deinem schlauen Einfall, einfach im „Kittchen“ zu überwintern. Natürlich ist das nicht ganz einfach, da rein zu kommen, weil du erstens nicht der einzige bist, der diese Idee hatte und weil man zweitens nicht ganz ohne Probleme ins Gefängnis gesteckt wird.
Ich gehe mal davon aus, dass du noch nicht vorbestraft bist und auch sonst noch kein Problem mit unserem „Rechtsstaat“ hattest. Du hast ja auch schon ein bisschen von dir erzählt, dass du menschenscheu und ungeschickt, aber dafür körperlich kräftig bist.
Fred, eigentlich ist es egal, welchen Tatbestand du begehst. Er muss jedoch mindestens eine Gefängnisstrafe im Strafmaß vorsehen. Dir zugute kommt, dass auch der Versuch der einzelnen Tatbestände bestraft wird, soweit das im jeweiligen Gesetzestext vorgesehen ist. Schnapp dir also einfach ein StGB, blätter durch und such dir aus, was dir am meisten gefällt. Was du aber auf jeden Fall bedenken musst, wenn du eine Tat nur versuchst und nicht vollendest, sag den ermittelnden Behörden und dem Richter, dass du nur mit der weiteren Ausführung der Tat aufgehört hast, weil es dir nicht mehr möglich war, weiterzumachen. Hätte man dich „mal machen lassen“, hättest du die Tat vollendet. Außerdem darfst du keine Reue zeigen und musst von der Richtigkeit deines schlechten Handelns überzeugt sein. Du müsste Sätze sagen wie: „Das siebenjährige, gehbehinderte Mädchen hat mich mit seiner Anwesenheit so sehr provoziert, dass meine nicht zu rechtfertigende Handlung durchaus gerechtfertigt ist.“ Außerdem kannst du den Richter auch persönlich angehen, allen ins Wort fallen, sogar deinem Verteidiger und die einzelnen Zeugen als „Mäuse“ bezeichnen. Das lässt den Richter vielleicht sogar annehmen, da du psychisch abnormal bist (→ §66 StGB).
Außerdem hast du geschrieben, dass du gut schreien kannst. Da hätte ich etwas für dich, §130 III StGB Volksverhetzung. Aber beachte, Absatz drei: hier musst du öffentlich „eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung“ in der Weise billigen, verharmlosen oder rechtfertigen, dass du damit den öffentlichen Frieden störst. Und schwupp, ein Strafmaß bis FÜNF! Jahre Gefängnis. Natürlich wollen wir dich nicht für so lange in den Bau bringen, aber je größer das Strafmaß, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass du auch weggeschlossen wirst. Denn das Schlimmste, was dir jetzt noch passieren kann, ist, dass du nur eine saftige Geldstrafe bekommst und trotzdem im Winter frieren musst.
Fred, viel Glück bei deinem „kleinen Verbrechen“ und schreib mir doch bitte nochmal an „Joch§§Vöhlmann@gmconto.ru“, was aus dir geworden ist.


Kommentare

Fred Tschiche hat gesagt…
Oh nein, Geldstrafe? Ich habe doch kein Geld. Aber ich habe mal gehört, daß man ersatzweise auch in Haft gehen kann, wenn man eine Geldstrafe kriegt. Oder?
Christoph Teusche hat gesagt…
Sehr geehrter Herr Tschiche,

Herr Vöhlmann verbringt gerade seinen wohlverdienten Jahresurlaub in Uganda. Daher bitte ich Sie, mit Ihrer Anfrage zwei Wochen Geduld zu haben. Danke für Ihr Verständnis!
Fred Tschiche hat gesagt…
Hmpf – na gut! Ich würde auch gern mal in Urlaub fahren ...
Jochen Vöhlmann hat gesagt…
Da bin ich wieder!
@Fred Tschiche: Ob man ersatzweise in Haft gehen kann, wenn man eine Geldstrafe bekommen hat, weiß ich leider nicht, tut mir leid! :)

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