Hoch her ging es gestern
bei der Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichts (BWerfG) im
sogenannten „Erschießungsplatz-Verfahren“ (Az. 30 10 G.19). Nachdem die Meinungen
über den Tenor zunächst
stark auseinandergingen, haben sich die Wogen mittlerweile
einigermaßen geglättet. Der Präsident des Dachverbandes der
Kommunalen Verbände, Richard Sonnebihl, spricht von einem „Urteil,
das Ausdruck der einem Rechtsstaat immanenten Schizophrenie ist“;
anders äußerte sich der Vorsitzende der Gewerkschaft
nichtzugelassener Anwälte, Kurt Holst: „Dieses Urteil zeigt einmal
mehr, daß das Urteil erst nach einem Urteilsspruch feststeht.“
Aber worum geht es? Luciano
L., ein Kasseler Geigenbauer mit italienischem Migrationshintergrund,
beantragte bei der Stadtverwaltung die Baugenehmigung für die
Errichtung eines Erschießungplatzes. Diese wurde ihm von der
Baugenehmigungsbehörde unter dem Hinweis verwehrt, daß der mit der
Errichtung der baulichen Anlage verbundene Zweck geeignet sei, gegen
Normen des Strafgesetzbuches (StGB) zu verstoßen. Daraufhin klagte
L. vor dem Verwaltungsgericht. Das dort als auch vor dem
Oberverwaltungsgericht in Gießen gesprochene Urteil entspricht im
wesentlichen dem heutigen Spruch: Die mit der Nutzung einer baulichen
Anlage verbundenen Auswirkungen auf die Umgebung dürfen lediglich
auf Grundlage bauplanungs- und -ordnungsrechtlicher Normen geprüft
werden. Das Strafrecht ist hierbei nicht einschlägig. Somit steht
der Bejahung der baurechtlichen Zulässigkeit nur die Frage entgegen,
inwieweit Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden.
Wir sprechen mit Marcello
Boltuperone, dem Anwalt des Klägers:
KREMagazin: Herr Boltuperone, wie beurteilen Sie das heutige Urteil?
Boltuperone: Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, hin zu mehr Gerechtigkeit und weniger Bürokratie. Wir hatten uns allerdings mehr gewünscht.
KREMagazin: Wie dürfen wir das verstehen?
Boltuperone: Nun, bei der Frage des Schallschutzes gab es kein Entgegenkommen. Nach der Ansicht des Gerichtes gelten für Erschießungsplätze ähnliche Auflagen wie für Industriegebiete. Das ist aus unserer Sicht absolut unverhältnismäßig und zeigt, daß dieses Thema vorurteilsbeladen ist.
KREMagazin: Nun ja, wie sollte es auch anders sein? Immerhin ist ein Erschießungsplatz ja doch aus strafrechtlicher Sicht zu beanstanden.
Boltuperone: Bitte vergleichen Sie nicht Äpfel mit Birnen. Die strafrechtliche Beurteilung des Vorhabens ist nicht zweckdienlich. Es geht hier lediglich um die Errichtung eines Erschießungsplatzes. Die Auflagen dafür sind sehr hoch. Nicht zuletzt die Lärmschutzmaßnahmen stellen für die Verwirklichung des Vorhabens ein erhebliches Hindernis dar.
KREMagazin: Aber … Wenn Herr Laccato …
Boltuperone: Bleiben wir doch besser bei „Herr L.“!
KREMagazin: Natürlich, also wenn Herr L. einen Erschießungsplatz baut, ist dann nicht auch mit einer Innutzungnahme zu rechnen?
Boltuperone: Das entzieht sich meiner Beurteilung. Hier ging es lediglich darum, aufzuzeigen, daß die Verwaltung der Stadt Kassel nicht nach Gutsherrenart das Recht der Bürger, zu bauen, unter fadenscheinigen Argumenten abwürgen kann.
KREMagazin: Sind Sie zum Richtfest eingeladen?
Boltuperone: Auch das entzieht sich meiner Beurteilung.
Vielen Dank für das Gespräch.
KREMagazin: Mal ein ganz anderes Thema: Sie sind ja bekannt für die Übernahme delikater Mandate.
Boltuperone: Das ist keine Frage.
KREMagazin: Meist handelt es sich bei Ihren Mandanten um Bürger mit italienischen Wurzeln. Vermissen Sie Ihre Heimat?
Boltuperone: Sagen wir mal so: Manchmal vermisse ich meine „Familie“ (zwinkert).
KREMagazin: Meinen Sie damit die Mafia?
Boltuperone: Das entzieht sich meiner Beurteilung.
KREMagazin: Danke für das Gespräch!
Kommentare
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Ist in Ordung ... die 10g könnse lassen ... ja, werden wa später noch satt von ... hahahahahahahahahaha ... nee, is alles. Ja, danke, tschüs ... und schönen Feierabend ... dankeschön.
Aber was ich eigentlich sagen wollte: Das ist hier kein BÄCKER, sondern ein BLOG! Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen, dass man hier Brötchen kaufen kann. Es gibt hier keine Brötchen. Es gibt auch keinen Verkaufstresen und kein Verkaufspersonal. Wir können uns nicht sehen. Sie sind nur ein Name für mich. Daher weiß ich auch nicht, wie Sie aussehen, (siehe zweiter Satz --> Widerspruch).
leider muß ich Ihnen mitteilen, daß die Geschichte lediglich einen Hintergrund hat, jedoch nicht fundiert ist, und es handelt sich auch weder um einen juristischen noch um einen wissenschaftlichen Hintergrund. Die Art des Hintergrundes ist bislang unklar.
leider muss ich mich jetzt auf die Seite von Frau Scheiter stellen. Ich habe ihr tatsächlich gerade diese Backwaren verkauft. Du weißt doch, wenn mir langweilig ist, laufe ich immer mit einem Bauchladen durch unseren Redaktionswald und verkaufe frische Brötchen. Also bitte nicht so harsch mit unsern Lesern sein, ja?
Diese Namen, diese Kommentare, diese "Redaktion" - Unfassbar, dass anscheined ganz Deutschland auf diesen Scheiß reinfällt. Ich schätze mal das sind so zwei Jugendliche, die ein bisschen zu viel gekifft haben und glauben, dass sie ja so intelligent und lustig sind.
Aber jetzt mal im Ernst: Natülich ist da alles "echt", es gibt uns und da bestehen wir auf drauf! Kommen Sie doch in unseren KREMigen Redaktionswald, da gebe ich Ihnen dann eine private Führung durch unsere Räumlichkeiten (die es nicht gibt, bzw. es sind eher Lichtungen als klar definierte Räume) und dann werden Sie: Nicht schlecht staunen. Was sagen Sie?
rsf
Man zerkaue mich, man zerkaue mich! :-)
Siehe unten, da steht der Beweis!!!
Herr Dr. Behm arbeitet nicht bei uns. Er erteilt willkürlich Auskünfte ohne wahren Kern. Sie sind und bleiben unser Haus-Jurst, auch wenn Ihr "Dipl.-Jur." natürlich etwas dürftig (und eigenlich schlichtweg nicht existent) ist.
@Kartoffeln kurz vor dem Kartoffelbrei sein: *zermansche
Wir vermuten das auch, aber können es nicht beweisen. Wir haben die IP-Adressen, auch ausgedruckt, aber wir haben strenge Datenschutz-Richtlinien, die uns verbieten, auf die ausgedruckten Blätter zu schauen. Daher wird es für immer ein Geheimnis bleiben.
ich finde das nicht ganz okay, dass Sie hier Geschäftliches und Privates miteinander vermischen. Aber das ist nur meine Privatmeinung, bitte entlassen Sie mich nicht!
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